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OLG Hamm, 30.01.2023 - 13 UF 175/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1666 Abs. 1, 3 Nr. 6, 1684 Abs. 3, 1909 BGB
Ergänzungspfleger im Umgangsverfahren - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft zum Umgangsbestimmungsrecht
Verfahrensgang
- AG Bocholt, 31.08.2022 - 16 F 115/19
- OLG Hamm, 30.01.2023 - 13 UF 175/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15
Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der …
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2023 - 13 UF 175/22
Dass mit dieser Regelung im Beschwerdeverfahren eine Regelung zur elterlichen Sorge und nicht - wie noch in erster Instanz - eine Umgangsregelung getroffen worden ist, ist unschädlich (vgl. BGH, Beschl. v. 07.06.2016, XII ZB 47/15, Tz.52, juris).Nach § 1666 Abs. 1 u. Abs. 3 Nr. 6, 1909 BGB kann das Gericht den Kindeseltern Teile der elterlichen Sorge, namentlich auch das Umgangsbestimmungsrecht, entziehen und auf einen Ergänzungspfleger übertragen, um einer nicht anders abwendbaren Kindeswohlgefährdung zu begegnen (vgl. BGH Beschl. v. 07.06.2016, XII ZB 47/15, Tz.46, juris).